1. Präambel & Zweck der Norm
Die vorliegende Peaceful Commerce Norm v1.1 (die "Norm") legt die Bedingungen fest, unter denen einem gewerblichen Unternehmen (das "Zertifizierte Unternehmen") die Stufe-1-Zertifizierung durch Stefan ANTUN, handelnd unter der Marke Peaceful Commerce (der "Lizenzgeber"), gewährt wird. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich das Zertifizierte Unternehmen formell, die Prinzipien einer demilitarisierten zivilen Wirtschaft zu respektieren.
Peaceful Commerce ist das erste Zertifizierungslabel, das nachweist, dass ein Unternehmen nicht von Gewalt profitieren möchte. Das Ziel dieser Stufe-1-Zertifizierung ist es, eine öffentliche und verifizierte Erklärung abzugeben, die bestätigt, dass das Zertifizierte Unternehmen keine Güter oder Dienstleistungen direkt an bewaffnete Gruppen liefert.
2. Pionierstatus (gültig bis 1. Juli 2026)
Unternehmen, die sich verpflichten und diese Vereinbarung vor dem 1. Juli 2026 unterzeichnen, erhalten den exklusiven Titel "Pionier" bzw. "Pionierin". Dieser Status gewährt dem Zertifizierten Unternehmen das Recht, das spezifische Abzeichen "Peaceful Commerce - Pionier/in" in seiner gesamten Unternehmenskommunikation auf Dauer zu verwenden, vorausgesetzt, die Zertifizierung wird aufrechterhalten. Die jährliche Erneuerungsgebühr für Pionierunternehmen bleibt dauerhaft auf CHF 1.– (oder 1 €) festgelegt.
3. Regulatorische Definitionen: Bewaffnete Gruppen vs. Zivile Polizei
Das Zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, keine Güter oder Dienstleistungen, unabhängig von der Art des Produkts (tödlich oder nicht-tödlich), an verbotene Entitäten zu verkaufen.
3.1. Definition einer bewaffneten Gruppe (Verbotene Entität)
Jede staatliche oder nichtstaatliche Organisation, die für den Einsatz tödlicher Gewalt zu Zwecken des Kampfes, der Landesverteidigung, der territorialen Eroberung oder des Aufstands strukturiert und ausgerüstet ist. Als bewaffnete Gruppen gelten (nicht abschliessende Liste):
- Reguläre Streitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine).
- Nationalgarden, Milizen und paramilitärische Gruppen.
- Aufständische oder terroristische Gruppen.
- Private Militärunternehmen (Söldner).
- Nationale oder ausländische Geheimdienste (z.B. CIA).
- Staatlich geförderte Hackergruppen (APT / offensive Cyberkriegseinheiten).
- Staatliche Abteilungen für Propaganda und psychologische Kriegsführung.
3.2. Definition der zivilen Polizei (Zulässige Ausnahme)
Eine Gruppe, deren ausschliesslicher Zweck die Durchsetzung des allgemeinen Rechts und der Schutz der Bürger ist, ohne Mandat zur territorialen Verteidigung oder Machtprojektion nach aussen. Um unter diesem Label zugelassen zu werden, müssen fünf kumulative Bedingungen erfüllt sein:
- Territoriale Begrenzung & Stabilität: Die Entität darf nicht den Auftrag haben, das Territorium gegen Angriffe von aussen zu verteidigen, noch in Gebiete einzudringen, in denen sie keine zivile Autorität besitzt. Darüber hinaus darf sie ausschliesslich auf unumstrittenen und stabilen Gebieten (oder Gewässern) operieren; Kräfte, die in umstrittenen Zonen oder aktiven Konfliktgebieten operieren, gelten de facto als militärisch.
- Art des Mandats: Ausschluss von gemischten oder militarisierten Mandaten (z.B. Gendarmerie, Grenzschutz, militärische Terrorismusbekämpfung, extraterritoriale Einheiten).
- Hierarchische Unabhängigkeit: Die Truppe muss unter ziviler Autorität (z.B. Innenministerium) stehen und darf nicht unter militärischem Kommando stehen.
- Fehlen militärischer Privilegien: Die Polizei darf Armeeangehörigen keinen Sonderstatus einräumen und muss die Befugnis haben, gegen militärisches Personal vorzugehen, das allgemeine Straftaten begeht.
- Achtung der Menschenrechte: Polizeikräfte, die Gesetze durchsetzen, die im Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen, sind ausgeschlossen.
Hinweis zu internen Angelegenheiten und Bundespolizei: Entitäten wie das FBI sind in der Regel zugelassen. Ihre Rolle beschränkt sich strikt auf die Durchsetzung nationaler Gesetze, die Untersuchung von Bundesverbrechen und die Überwachung interner Angelegenheiten (die Polizei der Polizei). Sie stehen nicht unter militärischem Kommando und beteiligen sich nicht an Grenzkonflikten.
4. Sonderfälle & Grauzonen
- Private Sicherheitsunternehmen (PSU) & defensive Cybersicherheit: Diese Entitäten können Kunden sein, müssen jedoch mindestens nach Stufe 2 zertifiziert sein.
- Open-Source-Software vs. Ethical Source: Traditionelle Open-Source-Software (gemäss OSI-Definitionen, wie MIT oder GPL) kann nicht zertifiziert werden, da diese Lizenzen es verbieten, die Nutzung der Software einzuschränken (militärische Nutzung kann nicht verhindert werden). Hingegen ist "Ethical Source"-Software (die Lizenzen wie die Hippocratic License verwendet) zulässig, sofern die Lizenz die Nutzung durch bewaffnete Gruppen ausdrücklich einschränkt.
- Die "Grauzone" der UN-Friedensmissionen: UN-Friedenstruppen sind derzeit verboten, da sie militärisch strukturiert und ausgerüstet sind. Ihr Status wird von einem zukünftigen Beirat geprüft.
- Natürliche vs. juristische Personen: Die Zertifizierung gilt ausschliesslich für juristische Personen (Unternehmen, Organisationen), nicht für natürliche Personen.
- Verweigerungsrecht: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Entitäten die Zertifizierung zu verweigern oder noch nicht aufgeführte Sonderfälle abzulehnen, wenn sie dem Geist der Zertifizierung widersprechen.
5. Leitprinzipien (Die 4 entscheidenden Tests)
Um festzustellen, ob eine Entität in die verbotene oder zulässige Kategorie fällt, sollten diese vier Leitprinzipien berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall wird nicht zugunsten des Antragstellers entschieden (kein "in dubio pro reo").
1. Der Ziel-Test
Würde diese Entität in einem aktiven Krieg von einer feindlichen Invasionsmacht aktiv ins Visier genommen werden? Wenn die Entität von einem Gegner nicht als strategisches militärisches Ziel betrachtet würde, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine zulässige zivile Organisation.
2. Der Besatzungs-Test
Könnte die Entität theoretisch wie gewohnt weiterfunktionieren und das exakt gleiche Personal behalten, um die tägliche zivile Ordnung aufrechtzuerhalten, falls das Territorium an eine Invasionsarmee verloren ginge? Alternativ: Könnte diese Entität in eine andere Nation verpflanzt werden und identisch funktionieren? Wenn beide Antworten ja lauten, handelt es sich wahrscheinlich um eine zulässige zivile Polizeikraft.
3. Der Test der grenzenlosen Welt
Hätte diese Entität noch eine Daseinsberechtigung, wenn Nationen und ihre Grenzen weltweit verschwinden würden? Entitäten, die auf nationale Verteidigung, Grenzsicherheit oder staatliche Cyberspionage ausgerichtet sind, würden obsolet werden. Umgekehrt wären Entitäten, die sich der lokalen zivilen Ordnung und dem Schutz der Bürger widmen, weiterhin erforderlich. Wenn sie weiterhin existieren würde, ist sie eine zulässige zivile Organisation.
4. Der Loyalitäts- & Identitäts-Test
Schwört die Entität einer Nation, einer Ideologie oder einer bestimmten Gruppe exklusive Treue und nutzt sie diese Identität, um den Einsatz tödlicher Gewalt oder nicht-kinetischer Kriegsführung (Cyberangriffe, psychologische Operationen) gegen "Andere" zu rechtfertigen? Die zivile Polizei wendet Gesetze in ihrer Gerichtsbarkeit universell an, ohne Ansehen der Nationalität. Armeen setzen Gewalt ein, um eine spezifische Identität gegen externe Gegner zu verteidigen. Wenn ihre Operationen auf exklusiver Loyalität und identitärer Opposition beruhen, handelt es sich um eine verbotene Entität.
6. Das Zertifizierungsrahmenwerk (Stufen 1 bis 4)
Obwohl dieses Dokument den Beitritt zur Stufe 1 betrifft, anerkennt das Zertifizierte Unternehmen die Existenz des globalen Rahmenwerks, das in vier Anforderungsstufen gegliedert ist:
- Stufe 1 (Selbsterklärung): Eine Verpflichtung durch eine ehrenwörtliche Selbsterklärung (das vorliegende Dokument).
- Stufe 2 (Audit durch Dritte): Ein von einem unabhängigen Dritten durchgeführtes Dokumentenaudit, um die Realität der Verpflichtung über blosse Worte hinaus zu validieren.
- Stufe 3 (Kunden-Weitergabe / Client Flowdown): Das Unternehmen verpflichtet sich, nur mit Kunden zusammenzuarbeiten, die selbst zertifiziert sind. Ein "Tiefenmesser" (Depth Gauge) misst, wie weit diese Verpflichtung in die Kette eindringt (z.B. Stufe 3.1, 3.2, etc.).
- Stufe 4 (Unendliche Weitergabe / Infinite Flowdown): Die Verpflichtung, eine unbegrenzte Einhaltung in der nachgelagerten Kette zu fordern. Ein von einem Stufe-4-Unternehmen verkauftes Produkt darf niemals bewaffnete Gruppen erreichen, unabhängig von der Länge der Vertriebskette. Hinweis: Ein Waffenhersteller kann nur nach Stufe 4 zertifiziert werden, um zu beweisen, dass seine Waffen ausschliesslich in die Hände zulässiger ziviler Polizeikräfte gelangen.
7. Anti-Umgehungsrichtlinie & Lieferkette
Um die Integrität des Labels zu gewährleisten, gelten für alle zertifizierten Entitäten proportional zu ihrer Stufe folgende Regeln:
- Unternehmensgruppen und Tochtergesellschaften: Eine Muttergesellschaft, ihre Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle werden als eine einzige Entität behandelt. Ein Unternehmen darf eine Tochtergesellschaft nicht als "Puffer" nutzen. Verkauft eine kontrollierte Tochtergesellschaft an die Armee, wird die gesamte Gruppe disqualifiziert.
- Wirtschaftlich Berechtigte (UBO): Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten offenlegen. Wenn der wirtschaftlich Berechtigte des zertifizierten Unternehmens mit dem des Kundenunternehmens übereinstimmt, zählt die Transaktion nicht als gültiger "Weitergabe"-Schritt.
- Produkttransformation: Um als gültiger Kunde der Stufe 3 qualifiziert zu werden, muss das kaufende Unternehmen das Produkt signifikant transformieren, integrieren oder intern verbrauchen. Agiert der Kunde lediglich als reiner Wiederverkäufer (Papier-Händler), gehen die Zertifizierungsanforderungen automatisch auf den nächsten Käufer über.
- Nachweis realer Geschäftstätigkeit & Captive Entities: Jedes Unternehmen, das als zertifizierter Knotenpunkt agiert, muss nachweisen, dass es ein echtes Unternehmen ist (physische Büros, Mitarbeiter, diversifizierter Kundenstamm). Wenn ein Kunde den überwiegenden Teil seiner Einnahmen aus dem Verkauf Ihrer Produkte bezieht, wird er als "Captive Entity" (abhängiges Unternehmen) eingestuft und als Erweiterung Ihres Unternehmens behandelt.
- Verifiziertes Lebensende und Recycling: Um zu verhindern, dass Güter über die "Verschrottung" in die militärische Lieferkette gelangen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ausrangierte Produkte nachweislich zerstört, für militärische Anwendungen unbrauchbar gemacht oder von zertifizierten Recyclingpartnern verarbeitet werden.
- Umgang mit Stufe-4-Produkten: Der Stufe-4-Status ist strikt ansteckend: Jedes Produkt, jede Dienstleistung oder jedes System, das ein Stufe-4-Produkt integriert oder nutzt, erbt automatisch die strengen Weitergabeanforderungen der Stufe 4.
8. Verpflichtungen des Zertifizierten Unternehmens (Stufe 1)
Mit der Unterzeichnung dieser Stufe-1-Selbsterklärung schwört und versichert das Zertifizierte Unternehmen, dass:
- Keine Direktverkäufe: Es verkauft keine Güter oder Dienstleistungen direkt an die in Artikel 3 definierten Verbotenen Entitäten und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
- Guter Glaube: Es operiert als legitimes ziviles Unternehmen und verpflichtet sich, keine Briefkastenfirmen zu nutzen, um diese ethischen Einschränkungen zu umgehen.
- Benachrichtigung: Es wird den Lizenzgeber unverzüglich informieren und auf seine Zertifizierung verzichten, falls sich sein Geschäftsmodell in einer Weise ändert, die gegen diese Bedingungen verstösst.
9. Gewährte Rechte & strikte Nutzung der Marke
Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung und Eingang der Zertifizierungsgebühr gewährt der Lizenzgeber dem Zertifizierten Unternehmen eine nicht exklusive, persönliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Anzeige des Stufe-1-Zertifizierungsabzeichens. Diese Nutzung unterliegt folgenden strengen Regeln:
- Visuelle Integrität: Das Abzeichen und das Logo müssen exakt so verwendet werden, wie sie in den offiziellen digitalen Dateien bereitgestellt werden. Es sind keine Änderungen an Farbe, Text, Proportionen oder Design zulässig.
- Verlinkungspflicht (Click-Through): Jede digitale Nutzung des Abzeichens muss zwingend einen Hyperlink enthalten, der direkt auf das öffentliche Profil des Zertifizierten Unternehmens im offiziellen Peaceful Commerce Register verweist.
10. Widerruf, Haftungsbeschränkung & Freistellung
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Zertifizierung einseitig und fristlos zu widerrufen, falls erwiesen ist oder ein begründeter Verdacht besteht, dass das Zertifizierte Unternehmen gegen seine Verpflichtungen verstossen hat. Die Weigerung, bei einer Bitte um Klärung zu kooperieren, führt zum sofortigen Widerruf.
Das Peaceful Commerce Label ist eine ethische Absichtserklärung und ein privater Standard. Der Lizenzgeber (Stefan ANTUN / Peaceful Commerce) lehnt jede Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden sowie für Rufschädigungen ab, die das Zertifizierte Unternehmen aufgrund seiner Teilnahme am Programm oder des Widerrufs seines Labels erleiden könnte.
Das Zertifizierte Unternehmen übernimmt die volle und ausschliessliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Selbsterklärung. Falls der Lizenzgeber aufgrund einer Falschaussage des Zertifizierten Unternehmens mit einer Forderung oder einer Klage konfrontiert wird, verpflichtet sich das Zertifizierte Unternehmen, den Lizenzgeber zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten (einschliesslich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren).
11. Datenschutz (DSG) & Gerichtsstand
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung stimmt das Zertifizierte Unternehmen ausdrücklich zu, dass die Informationen über sein Unternehmen erhoben, verarbeitet und im öffentlichen Online-Register von Peaceful Commerce veröffentlicht werden. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet.
Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Schweizer Recht und wird gemäss diesem ausgelegt. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschliesslich die zuständigen Gerichte des Kantons Genf, Schweiz, zuständig, vorbehältlich einer Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht.
--- Ende des Textes der Norm v1.1 ---