Peaceful Commerce

Offizielle Norm v1.1

www.peacefulcommerce.org
Genf, Schweiz
Veröffentlicht am 31. März 2026

1. Präambel & Zweck der Norm

Die vorliegende Peaceful Commerce Norm v1.1 (die "Norm") legt die Bedingungen fest, unter denen einem gewerblichen Unternehmen (das "Zertifizierte Unternehmen") die Stufe-1-Zertifizierung durch Stefan ANTUN, handelnd unter der Marke Peaceful Commerce (der "Lizenzgeber"), gewährt wird. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich das Zertifizierte Unternehmen formell, die Prinzipien einer demilitarisierten zivilen Wirtschaft zu respektieren.

Peaceful Commerce ist das erste Zertifizierungslabel, das nachweist, dass ein Unternehmen nicht von Gewalt profitieren möchte. Das Ziel dieser Stufe-1-Zertifizierung ist es, eine öffentliche und verifizierte Erklärung abzugeben, die bestätigt, dass das Zertifizierte Unternehmen keine Güter oder Dienstleistungen direkt an bewaffnete Gruppen liefert.

2. Pionierstatus (gültig bis 1. Juli 2026)

Unternehmen, die sich verpflichten und diese Vereinbarung vor dem 1. Juli 2026 unterzeichnen, erhalten den exklusiven Titel "Pionier" bzw. "Pionierin". Dieser Status gewährt dem Zertifizierten Unternehmen das Recht, das spezifische Abzeichen "Peaceful Commerce - Pionier/in" in seiner gesamten Unternehmenskommunikation auf Dauer zu verwenden, vorausgesetzt, die Zertifizierung wird aufrechterhalten. Die jährliche Erneuerungsgebühr für Pionierunternehmen bleibt dauerhaft auf CHF 1.– (oder 1 €) festgelegt.

3. Regulatorische Definitionen: Bewaffnete Gruppen vs. Zivile Polizei

Das Zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, keine Güter oder Dienstleistungen, unabhängig von der Art des Produkts (tödlich oder nicht-tödlich), an verbotene Entitäten zu verkaufen.

3.1. Definition einer bewaffneten Gruppe (Verbotene Entität)

Jede staatliche oder nichtstaatliche Organisation, die für den Einsatz tödlicher Gewalt zu Zwecken des Kampfes, der Landesverteidigung, der territorialen Eroberung oder des Aufstands strukturiert und ausgerüstet ist. Als bewaffnete Gruppen gelten (nicht abschliessende Liste):

3.2. Definition der zivilen Polizei (Zulässige Ausnahme)

Eine Gruppe, deren ausschliesslicher Zweck die Durchsetzung des allgemeinen Rechts und der Schutz der Bürger ist, ohne Mandat zur territorialen Verteidigung oder Machtprojektion nach aussen. Um unter diesem Label zugelassen zu werden, müssen fünf kumulative Bedingungen erfüllt sein:

Hinweis zu internen Angelegenheiten und Bundespolizei: Entitäten wie das FBI sind in der Regel zugelassen. Ihre Rolle beschränkt sich strikt auf die Durchsetzung nationaler Gesetze, die Untersuchung von Bundesverbrechen und die Überwachung interner Angelegenheiten (die Polizei der Polizei). Sie stehen nicht unter militärischem Kommando und beteiligen sich nicht an Grenzkonflikten.

4. Sonderfälle & Grauzonen

5. Leitprinzipien (Die 4 entscheidenden Tests)

Um festzustellen, ob eine Entität in die verbotene oder zulässige Kategorie fällt, sollten diese vier Leitprinzipien berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall wird nicht zugunsten des Antragstellers entschieden (kein "in dubio pro reo").

1. Der Ziel-Test Würde diese Entität in einem aktiven Krieg von einer feindlichen Invasionsmacht aktiv ins Visier genommen werden? Wenn die Entität von einem Gegner nicht als strategisches militärisches Ziel betrachtet würde, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine zulässige zivile Organisation.
2. Der Besatzungs-Test Könnte die Entität theoretisch wie gewohnt weiterfunktionieren und das exakt gleiche Personal behalten, um die tägliche zivile Ordnung aufrechtzuerhalten, falls das Territorium an eine Invasionsarmee verloren ginge? Alternativ: Könnte diese Entität in eine andere Nation verpflanzt werden und identisch funktionieren? Wenn beide Antworten ja lauten, handelt es sich wahrscheinlich um eine zulässige zivile Polizeikraft.
3. Der Test der grenzenlosen Welt Hätte diese Entität noch eine Daseinsberechtigung, wenn Nationen und ihre Grenzen weltweit verschwinden würden? Entitäten, die auf nationale Verteidigung, Grenzsicherheit oder staatliche Cyberspionage ausgerichtet sind, würden obsolet werden. Umgekehrt wären Entitäten, die sich der lokalen zivilen Ordnung und dem Schutz der Bürger widmen, weiterhin erforderlich. Wenn sie weiterhin existieren würde, ist sie eine zulässige zivile Organisation.
4. Der Loyalitäts- & Identitäts-Test Schwört die Entität einer Nation, einer Ideologie oder einer bestimmten Gruppe exklusive Treue und nutzt sie diese Identität, um den Einsatz tödlicher Gewalt oder nicht-kinetischer Kriegsführung (Cyberangriffe, psychologische Operationen) gegen "Andere" zu rechtfertigen? Die zivile Polizei wendet Gesetze in ihrer Gerichtsbarkeit universell an, ohne Ansehen der Nationalität. Armeen setzen Gewalt ein, um eine spezifische Identität gegen externe Gegner zu verteidigen. Wenn ihre Operationen auf exklusiver Loyalität und identitärer Opposition beruhen, handelt es sich um eine verbotene Entität.

6. Das Zertifizierungsrahmenwerk (Stufen 1 bis 4)

Obwohl dieses Dokument den Beitritt zur Stufe 1 betrifft, anerkennt das Zertifizierte Unternehmen die Existenz des globalen Rahmenwerks, das in vier Anforderungsstufen gegliedert ist:

7. Anti-Umgehungsrichtlinie & Lieferkette

Um die Integrität des Labels zu gewährleisten, gelten für alle zertifizierten Entitäten proportional zu ihrer Stufe folgende Regeln:

8. Verpflichtungen des Zertifizierten Unternehmens (Stufe 1)

Mit der Unterzeichnung dieser Stufe-1-Selbsterklärung schwört und versichert das Zertifizierte Unternehmen, dass:

9. Gewährte Rechte & strikte Nutzung der Marke

Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung und Eingang der Zertifizierungsgebühr gewährt der Lizenzgeber dem Zertifizierten Unternehmen eine nicht exklusive, persönliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Anzeige des Stufe-1-Zertifizierungsabzeichens. Diese Nutzung unterliegt folgenden strengen Regeln:

10. Widerruf, Haftungsbeschränkung & Freistellung

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Zertifizierung einseitig und fristlos zu widerrufen, falls erwiesen ist oder ein begründeter Verdacht besteht, dass das Zertifizierte Unternehmen gegen seine Verpflichtungen verstossen hat. Die Weigerung, bei einer Bitte um Klärung zu kooperieren, führt zum sofortigen Widerruf.

Das Peaceful Commerce Label ist eine ethische Absichtserklärung und ein privater Standard. Der Lizenzgeber (Stefan ANTUN / Peaceful Commerce) lehnt jede Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden sowie für Rufschädigungen ab, die das Zertifizierte Unternehmen aufgrund seiner Teilnahme am Programm oder des Widerrufs seines Labels erleiden könnte.

Das Zertifizierte Unternehmen übernimmt die volle und ausschliessliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Selbsterklärung. Falls der Lizenzgeber aufgrund einer Falschaussage des Zertifizierten Unternehmens mit einer Forderung oder einer Klage konfrontiert wird, verpflichtet sich das Zertifizierte Unternehmen, den Lizenzgeber zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten (einschliesslich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren).

11. Datenschutz (DSG) & Gerichtsstand

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung stimmt das Zertifizierte Unternehmen ausdrücklich zu, dass die Informationen über sein Unternehmen erhoben, verarbeitet und im öffentlichen Online-Register von Peaceful Commerce veröffentlicht werden. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet.

Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Schweizer Recht und wird gemäss diesem ausgelegt. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschliesslich die zuständigen Gerichte des Kantons Genf, Schweiz, zuständig, vorbehältlich einer Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht.

--- Ende des Textes der Norm v1.1 ---

Peaceful Commerce

Konformitätserklärung - Stufe 1

Ref: Form-N1-v1.1

Zertifizierungsgebühren & Zahlung

Die jährlichen Zertifizierungsgebühren für Stufe 1 sind für das Jahr 2026 (Pionierstatus) auf CHF 1.– (oder 1 €) festgelegt.

Zahlungsanweisungen

Bitte wählen Sie EINE der folgenden Zahlungsmethoden:

Option A: Banküberweisung (oder SEPA)

Überweisen Sie CHF 1.– (oder 1 €) an:
IBAN: CH77 0078 8000 0512 2678 7
Begünstigter: Stefan ANTUN
Verwendungszweck: Peaceful Commerce - [Ihr Unternehmen]
Option B: Physische Münze
Kleben Sie hier Ihre
1 Fr. oder 1 €
Münze auf

Das feierliche Gelöbnis & Beitritt zur Norm

"Ich, der/die Unterzeichnende, handelnd als gesetzlich autorisierte/r Vertreter/in der unten genannten Entität, bestätige, die Peaceful Commerce Norm v1.1 vollständig gelesen und verstanden zu haben und diese vorbehaltlos zu akzeptieren. Ich schwöre hiermit, dass unser Unternehmen keine Güter oder Dienstleistungen an bewaffnete Gruppen liefert und dies auch in Zukunft nicht tun wird. Wir beanspruchen stolz unseren Status als ziviles Unternehmen und verpflichten uns, die Prinzipien von Peaceful Commerce zu respektieren."

Ort:



Datum:

Unterschrift des Vertreters und Firmenstempel: